27. August 2020 │ Pauschales Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch verboten

Berlin, 27. August 2020: Heute bestätigte das Bundesarbeitsgericht das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts aus 2017, dass ein pauschales Berufsverbot für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch unrechtmäßig ist.

Das Urteil stellt eine hochrangige Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsverbots bzw. des sog. Neutralitätsgesetzes und der Religionsfreiheit muslimischer Frauen* in Deutschland dar.
“Der Klageerfolg ist ein wichtiger Schritt für die Rechte von Frauen* und Minderheiten sowie

intersektionale Gerechtigkeit. Endlich wird der Diskriminierung durch das sog. Neutralitätsgesetz, die angehende Lehrerinnen erfahren, wenn sie ein Kopftuch tragen, ein Riegel vorgeschoben. Ab jetzt muss das Land Berlin Frauen* mit Kopftuch gleichberechtigten Zugang ermöglichen,” so Miriam Aced vom Bündnis #GegenBerufsverbot. “Auch hat das Urteil symbolischen Wert und erinnert Politik und Gesellschaft daran, dass die Kriminalisierung und der Ausschluss von Muslim*innen falsch ist und verhindert werden muss. Wir hoffen, dass sich andere Bundesländer, in denen diskriminierende sog. Neutralitätsgesetze gelten oder diese entwickelt werden, das Urteil zu Herzen nehmen.”

Seit 2017 wehrte sich die Klägerin gegen die Ablehnung durch das Land Berlin, mit Kopftuch an der Schule zu unterrichten. Sie verklagte das Land Berlin auf Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der Religion nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz entschied das Landesarbeitsgericht Berlin jedoch zugunsten der Klägerin und sprach ihr Recht zu und verurteilte das Land zur Zahlung einer Entschädigung. Das Land Berlin könne sich für die Ablehnung der Bewerbung nicht auf das sog. Neutralitätsgesetz berufen. Das sog. Neutralitätsgesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden. Das Land Berlin war gegen das Urteil vorgegangen und hatte Revision eingelegt.

ÜBER UNS
Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauen*rechtliche Argumente sichtbar machen möchte.

KONTAKT
Miriam Aced | Pressesprecherin
Tel: +49 (0) 163 0403066
Email: info@gegenberufsverbot.de

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