Berliner Koalitionsparteien entziehen sich ihrer Verantwortung bzgl. des sog. Neutralitätsgesetzes – Politische Verschleppung statt betroffenenorientierte aktive Antidiskriminierungspolitik!
Das Bündnis #Gegenberufsverbot fordert die neuen Koalitionsparteien auf, das sog. Neutralitätsge-
setz umgehend an die Rechtsprechung des höchsten deutschen Gerichtes anzupassen, die Diskrimi-
nierung von muslimischen Frauen* zu beenden und damit eine betroffenenorientierte bessere Anti-
diskriminierungspolitik in Berlin anzugehen. Seine Forderungen hat das Bündnis in einem Offenen Brief
festgehalten. Der Offene Brief ist auf dieser Webseite zu lesen.
Der Entwurf des neuen Koalitionsvertrages sieht vor: „Die Koalition passt das Berliner Neutralitäts–
gesetz in Abhängigkeit von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an“. Diese Formulie-
rung suggeriert, dass bzgl. des Kopftuchverbots für muslimische Lehrerinnen* noch rechtliche Unein-
deutigkeit herrsche, obwohl dies bereits seit 2015 nicht mehr der Fall ist!
Diese Formulierung zum Umgang mit dem sog. Neutralitätsgesetz ist irreführend, denn sie klingt zu-
nächst so, als würde Berlin endlich die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2015 umsetzen.
Doch gemeint ist offenbar etwas anderes: Die noch ausstehende Rechtsprechung bezüglich der kürz-
lich vom Land Berlin eingereichten Verfassungsbeschwerde, mit der der Bildungssenat gegen die Ent-
scheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.08.2020 vorgeht.
Die ausscheidenden Koalitionsparteien hatten sich nach vielen Gerichtsverfahren von betroffenen
Frauen gegen die Diskriminierung durch das sog. Neutralitätsgesetz im Jahr 2019 darauf verständigt,
die Streitfrage abschließend gerichtlich klären zu lassen. Daraufhin legte die damalige SPD–geführte
Bildungsverwaltung Revision gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vor dem Bundes–ar-
beitsgericht in Erfurt ein. Das Bundesarbeitsgericht hatte am 27.08.2020 abschließend die Verurtei-
lung des Landes Berlin zur Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
setz aufgrund der Verweigerung der Einstellung einer angehenden Lehrerin mit Kopftuch bestätigt.
Das Gericht hat die Bildungsverwaltung an die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-
richts erinnert und eine entsprechende Auslegung des sog. Neutralitätsgesetzes angemahnt. Demnach
ist ein pauschales Kopftuchverbot verfassungswidrig.
Der Bildungssenat hat jedoch entgegen großer Bedenken von Politiker*innen, Wissenschaftler*innen,
Jurist*innen und Antidiskriminierungs–Organisationen den Streit politisch verschleppt und führt damit
die diskriminierende Einstellungspraxis unverändert fort. Gut qualifizierte Frauen, Erzieherinnen, Leh-
rerinnen, Quereinsteigerinnen und Sozialpädagoginnen, die Berlin so dringend braucht, werden pau-
schal aufgrund des Kopftuches abgelehnt.
„Der Fehler der scheidenden Landesregierung zum diskriminierenden Neutralitätsgesetz darf sich in der
neuen nicht weiter fortsetzen. Es liegt daher in der Verantwortung der neuen Koalitionsparteien hier
aktiv das Berliner Neutralitätsgesetz anzugehen und dafür zu sorgen, dass sich das Land Berlin an Recht
und Gesetz hält,“ so das Bündnis #Gegenberufsverbot.
Die neuen Koalitionsparteien entziehen sich ihrer Verantwortung und sind gewillt, weiter hinzuneh-
men, dass die Bildungsverwaltung mit ihrer diskriminierenden Praxis auch nach sechs Jahren weiter
ungestört rechtsstaatliche Prinzipien missachten kann.
ÜBER UNS
Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatperso-
nen, die zum Thema Anti–Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte
Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen–, bürger– und frauen*recht-
liche Argumente sichtbar macht.
KONTAKT
Tel: +49 (0) 01636149934; E–Mail: info@gegenberufsverbot.de