09. Mai 2018 │ Berliner Arbeitsgericht lässt im Kopftuchverfahren Berufung zu

Berlin, 09. Mai 2018: Vor dem Arbeitsgericht Berlin hat eine Klägerin, die gegen das Land Berlin geklagt hatte, weil sie aufgrund des Neutralitätsgesetzes nicht an einer Grundschule tätig sein darf erst mal verloren. Die Versetzung an eine andere Schule sei rechtmäßig, da das Neutralitätsgesetz nach Ansicht des Gerichtes nicht verfassungswidrig sei. Inssan e.V. und das Bündnis #GegenBerufsverbot fordert: Das Neutralitätsgesetz darf nicht länger bestehen bleiben. Die Politik muss endlich handeln.

Das Urteil, welches das Arbeitsgericht Berlin am heutigen Tag verkündete, zeigt erneut, die Notwendigkeit einer politischen Entscheidung über das Neutralitätsgesetz. Es bleibt abzuwarten, ob die heutige Entscheidung in einem Berufungsverfahren bestehen bleiben wird. Sollte sich die Klägerin zu einem Berufungsverfahren entscheiden, wird Inssan e.V. sie hierbei unterstützen.

Das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), gefördert durch die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, engagiert sich seit Jahren gegen Diskriminierung von (zugeschrieben) muslimischen Menschen. Es unterstützte bereits in den Jahren 2015 und 2017 klagende Lehrerinnen, sich gegen Ungleichbehandlung zu widersetzen.

„Der diskriminierenden Einstellungspraxis der Bildungsverwaltung muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die Klägerin kann nicht arbeiten, wofür sie ausgebildet und qualifiziert ist: als Grundschullehrerin“, so Zeynep Çetin, Juristin und Projektleiterin vom Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit.

Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss von Organisationen und Menschen, die im Themenfeld Antirassismus und Feminismus arbeiten und aktiv sind.

„Wir bedauern diese Entscheidung und halten sie für falsch. Allein das “Sehen” einer Frau mit Kopftuch als Lehrerin kann keine “Gefahr” darstellen. Das hat das Bundesverfassungsgericht klar zum Ausdruck gebracht. Wie viele Klagen sind noch erforderlich, um endlich auch in Berlin zu der Einsicht zu gelangen, dass das Gesetz entgegen seines Wortlauts nicht neutral, sondern diskriminierend und damit nicht verfassungsgemäß ist?“, so das Bündnis.

KONTAKT

Zeynep Çetin, Juristin und Projektleiterin Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.)
Tel: 030 / 20619639
Email: antidiskriminierung@inssan.de

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