Presseinfo | Berliner ‘Neutralitätsgesetz’ weiter auf dem Prüfstand – Das Bundesarbeitsgericht entscheidet im Fall der muslimischen Lehrerin am 27. August 2020

Berlin, 25. August 2020: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird am Donnerstag eine richtungsweisende Entscheidung zu intersektionaler Gerechtigkeit in Deutschland verkünden. Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist als Prozessbeobachter*in anwesend.

Seit 2017 wehrt sich die Klägerin gegen die Ablehnung durch das Land Berlin, mit Kopftuch an der Schule zu unterrichten. Sie verklagte das Land Berlin auf Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund der Religion nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. In zweiter Instanz entschied das Landesarbeitsgericht Berlin jedoch zugunsten der Klägerin und sprach ihr Recht zu und verurteilte das Land zur Zahlung einer Entschädigung. Das Land Berlin könne sich für die Ablehnung der Bewerbung nicht auf das sog. Neutralitätsgesetz berufen. Das sog. Neutralitätsgesetz muss verfassungskonform ausgelegt werden. Die Gerichte seien bei der Auslegung des Gesetzes an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.01.2015 gebunden. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot mit dem Argument der „abstrakten Gefahr für den Schulfrieden“ für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht erteilte dem Land Berlin eine klare Absage für die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Das Land Berlin ging gegen das Urteil vor und legte Revision ein.

Nun wird das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es stellt eine hochrangige Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsverbots bzw. des sog. Neutralitätsgesetzes und der Religionsfreiheit muslimischer Frauen* in Deutschland dar. Ein Sieg für die Klägerin wäre ein spürbarer Fortschritt für die Rechte von Frauen* und Minderheiten und für die intersektionale Gerechtigkeit in Deutschland und verdient daher Aufmerksamkeit und Untersuchung durch Presse und Zivilgesellschaft.

ÜBER UNS
Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauen*rechtliche Argumente sichtbar machen möchte.

KONTAKT
Miriam Aced | Pressesprecherin
Tel: +49 (0) 163 0403066
Email: info@gegenberufsverbot.de
Miriam Aced steht für Interviews in englischer und deutscher Sprache zur Verfügung.

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