Fotoaktion vor dem Arbeitsgericht Berlin

Pressemitteilung

Einladung zur Fotoaktion „GeRECHTigkeit umsetzen!“

am 26.08.2021 um 11 Uhr vor dem Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Neutralitätsgesetz jährt sich, Bildungsverwaltung entzieht sich jedoch der Rechtsprechung: Muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch wird weiterhin ein Berufsverbot erteilt

Das Bündnis #GegenBerufsverbot ist ein Zusammenschluss mehrerer Organisationen und Privatpersonen, die zum Thema Anti-Rassismus und Feminismus arbeiten und in der Debatte um das sogenannte Neutralitätsgesetz sowohl die Betroffenenperspektive als auch menschen-, bürger- und frauen*rechtliche Argumente sichtbar macht.

Zum Jahrestag der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wird das Bündnis mit einer Fotoaktion und Kundgebung darauf aufmerksam machen, dass das Land Berlin seit Jahren Entscheidungen der Gerichte ignoriert. Die diskriminierende Verwaltungspraxis bringt die betroffenen Lehrerinnen um ihre beruflichen Chancen.

Zum Hintergrund des Urteils:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 27.08.2020 die Verurteilung des Landes Berlin zur Zahlung einer Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgrund der Verweigerung der Einstellung einer angehenden Lehrerin mit Kopftuch bestätigt. Das BAG hat die Bildungsverwaltung an die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erinnert: Ein pauschales Kopftuchverbot ist verfassungswidrig. Die Praxis der Verweigerung von Einstellungen wird von der Bildungsverwaltung jedoch fortgesetzt: Auch seit der Entscheidung wurde keine einzige Lehrerin mit Kopftuch vom Bildungssenat eingestellt.

Seit 2015 sind alle Bundesländer an die Entscheidung des BVerfG gebunden, dass das Tragen eines Kopftuchs durch eine Lehrerin grundsätzlich zugelassen werden muss. Viele Betroffene in Berlin wehrten sich gegen die Diskriminierung, bis das BAG letztes Jahr in einem Fall abschließend entschied und der klagenden Frau Recht zusprach. Dem Gerichtsurteil kommt über den Einzelfall hinaus eine grundsätzliche Bedeutung zu: Das sog. Neutralitätsgesetz muss einschränkend ausgelegt werden, eine pauschale Ablehnung aufgrund des Tragens eines Kopftuches ist nicht gerechtfertigt. Auch die durch das Land Berlin eingereichte Anhörungsrüge wurde durch das BAG mit Beschluss vom 27.05.2021 zurückgewiesen. Die Bildungsverwaltung weigert sich jedoch die höchstrichterliche Entscheidung in die Praxis umzusetzen: Auch seit der Entscheidung wurde keine einzige Lehrerin mit Kopftuch vom Bildungssenat eingestellt.

Für die Betroffenen ist es eine herbe Enttäuschung, dass der Berliner Bildungssenat trotz der eindeutigen Entscheidungen des BVerfG und des BAG an seiner rechtswidrigen Praxis festhält.
Für sie bedeutet es, dass sie ihrem erlernten Beruf nicht nachgehen können, weil sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen – eine Entscheidung, die ihnen im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verbürgten Religionsfreiheit zusteht. Dass ihnen nur wegen des Tragens eines Kopftuchs ihre Neutralität gegenüber den Schüler*innen abgesprochen wird, stößt auf Unverständnis und Ärger.
Für Berlin, die als besonders divers und weltoffen geltende Hauptstadt, ist es ein Armutszeugnis, dass sich die religiöse Vielfalt der Schülerschaft nicht in den Lehrerzimmern widerspiegeln darf.

KONTAKT

Tel: +49 (0) 01636149934

Email: info@gegenberufsverbot.de