Nie wieder!

Heute, am Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau, gedenken wir der Opfer des Holocaust. Es ist ein Tag, an dem wir an millionenfachen Massenmord an europäischen Juden und Jüdinnen erinnern, an Verfolgung und Ermordung von Sinti:zze und Rom:nja, Homosexuellen, Andersdenkenden. Es ist ein Tag, an dem wir uns brutal vor Augen führen, welch unfassbares Ausmaß an Gewalt und Leid entfesselt wird, wenn wir zulassen, dass Menschen ihr Menschsein abgesprochen wird. Es ist ein Tag, an dem wir schwören: „Nie wieder!“

Die Genozide des Nationalsozialismus wurden vorbereitet, die betroffenen Menschen systematisch aus der Gesellschaft gedrängt, bevor es zur Verschleppung und Ermordung kam. Aus politischen oder ideologischen Gründen ausgesprochene Berufsverbote waren dabei Teil einer Spaltungsstrategie. Bereits Anfang April, knapp drei Monate nach der Machtergreifung, wurden Juden und Jüdinnen und politisch Verfolgte durch eine Änderung im Berufsbeamtengesetz aus dem Staatsdienst gedrängt. Weitere Berufsverbote folgten in den kommenden Jahren, wie zum Beispiel durch die Achte Verordnung des Reichsbürgergesetzes im Jahr 1939, durch die jüdischen Ärtz:innen und Apotheker:innen die Approbation entzogen wurde.

„Nie wieder!“ fängt nicht mit der Ablehnung von Völkermord an. „Nie wieder!“ schreit aus jedem Paragraphen unserer Verfassung. „Nie wieder!“ ist der Grund für die weitreichenden Rechte in Artikel vier, die garantieren sollen, dass nie wieder religiösen und anderen Minderheiten widerfährt, was über sechs Millionen Menschen jüdischen Glaubens während des Holocaust widerfuhr. Es ist unsere Aufgabe, diese Verfassung zu respektieren und zu schützen. Ein Angriff auf eine:n ist ein Angriff auf alle! Diskriminierungen, die heute eine Gruppe treffen, treffen morgen eine andere Gruppe. Diskriminierungen spalten die Gesellschaft, bedrohen den gesellschaftlichen Frieden und fördern extremistische Strömungen.

 

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